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BaWü: Verbot von Alkohol-Lieferservice bei Nacht

Am Abend und in der Nacht sitzt Baden-Württemberg bald auf dem Trockenen: Die baden-württembergische Landesregierung hat das Alkoholverbot nach 22 Uhr ausgeweitet, um gegen übermäßigen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum vorzugehen.

Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, soll das Kabinett in Stuttgart Anfang der Woche entschieden haben, dass in Zukunft auch Bringdienste zwischen 22 Uhr und 5 Uhr keinen Alkohol mehr liefern dürfen. Der Landtag müsse das Gesetz jedoch noch beschließen.

Seit 2010 war es Supermärkten und Tankstellen in Baden-Württemberg untersagt, Alkoholika nach 22 Uhr zu verkaufen. Ein Bringservice, d.h. ein Lieferservice ohne Laden, bei dem in der Regel telefonisch bestellt wird, konnte bisher rund um die Uhr Alkohol anbieten.