Wie der Bayerische Brauerbund mitteilt, produzierten Bayerns Brauer nach Jahren der fast kontinuierlichen Aufwärtsbewegung im vergangenen Jahr etwas weniger Bier. Erwartungsgemäß waren die Absatzzugewinne durch den Jahrhundertsommer 2018 und durch Sondereffekte wie die Fußball-WM im Folgejahr nicht haltbar, so dass der Bierabsatz mit einem Minus von 3,3 Prozent wieder auf das Niveau von 2017 zurückfiel. Insgesamt wurden 2019 23,8 Mio. hl, also rund 820.000 hl weniger als im Vorjahr produziert.
Auch der anhaltend gute Absatz alkoholfreier Biere, die in den amtlichen Bierabsatzstatistiken nicht enthalten sind, sowie die florierenden Exportgeschäfte mit Bayerischem Bier konnten den leichten Rückgang der Gesamtproduktion auf 25,8 Mio. hl inklusive alkoholfreiem Bier nicht kompensieren.
Trotz der Absatzdelle sieht der Präsident des Bayerischen Brauerbundes, Georg Schneider, Chancen für die gut gerüstete bayerische Brauwirtschaft: „Die weltweite Wertschätzung unserer Bierspezialitäten unter der Schutzbezeichnung „Bayerisches Bier g.g.A.“, aber auch das wachsende Angebot innovativer Getränke, die unter verstärktem Augenmerk auf eine nachhaltige Produktion hergestellt werden, sind hervorragende Voraussetzungen, um dem sich wandelnden Konsumverhalten unserer Kunden zu begegnen.“ Auch gelte es die neuen Lifestyle-Produkte aus der Brauerei im Bereich des sportlich, frischen und leichten Genusses offensiver zu vermarkten als bisher.
Vor dem Hintergrund des massiven Kostendrucks, unter dem die Branche nicht zuletzt durch die Tariferhöhungen der Jahre 2019 und 2020 steht, warnte Präsident Schneider vor einem Verdrängungswettbewerb über den Preis.
Auch zu einer ggf. Anpassung der Pfandsätze bei Mehrweggebinden bezog der Bayerische Brauerbund Stellung. Die wachsende Diskrepanz zwischen den Beschaffungskosten für Flaschen und Kästen und dem dafür hinterlegten Pfand, mache eine Pfanderhöhung dringend notwendig. Alleingänge einzelner Unternehmen seien hier aber ebenso wenig zielführend wie Zeitdruck, so Georg Schneider, denn eine Pfandanpassung werde nur im Schulterschluss mit dem Getränke- und Lebensmittelhandel, mit den Betreibern der Rücknahmeautomaten und mit der gesamten Brauwirtschaft zu schaffen sein.
Sorge bereitet dem Brauerbund aktuell eine Forderung des Bundesfinanzministeriums, das unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom Januar 2013 von Brauereien eine Auflösung ihrer Rückstellungen verlangt, die diese für die Rückzahlung von Pfandgeldern gebildet haben. Präsident Schneider bezeichnete es als „Unding“, dass die Nutzer von Individualflaschen mit ihren durch hohen Sortieraufwand das Mehrwegsystem belastenden Flaschen für ihr Verhalten sogar belohnt würden und die Verwender von Einheitsgebinden nun die Zeche zahlen.
Als weiteres Beispiel nannte Schneider die ungerechte Besteuerung von Biermischgetränken. Erst 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Praxis der Belastung des Limoanteils in Biermischgetränken mit Biersteuer für unzulässig erklärt. „Es kann nicht sein, dass durch die Änderung der Alkoholsteuer-Struktur-Richtlinie nun hinten herum wieder Möglichkeiten geschaffen werden, zuckergesüßte Erfrischungsgetränke mit Biersteuer zu belegen.
Die amtierende Bayerische Bierkönigin Vroni Ettstaller aus Gmund am Tegernsee rief anlässlich der Jahrespressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes bierbegeisterte Damen ab 21 auf, sich noch bis zum 12. Februar um ihre Nachfolge zu bewerben.