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Brauereigasthöfe erhalten staatliche Hilfe

Wie das Bundeswirtschaftsministerium und die Bayerische Staatskanzlei in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben, wird für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Dies betrifft neben Brauereigaststätten auch Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Der Gaststättenteil sei unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst, so die Mitteilung.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. April 2021 möglich.