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Hessische Ernährungsindustrie begrüßt Bedarfsgewerbeverordnung

Die Ernährungsindustrie begrüßt ausdrücklich die Initiative der Hessischen Landesregierung, endlich auch für das Bundesland Hessen eine Bedarfsgewerbeverordnung zu erlassen, die auch für die typischerweise saisongeprägten Betriebe der Ernährungsindustrie (u.a. Brauereien) für Arbeiten, die unter der Woche nicht erledigt werden können, eine generalisierte Zulassung vorsieht.

Durch die neue Verordnung wird es wahrscheinlich nicht mehr Sonntagsarbeit geben als bislang, stellte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der hessischen Ernährungsindustrie, Axel Jürging, fest. „Niemand arbeitet in der Ernährungsindustrie unnötig an einem Sonntag, weil dann hohe tarifliche Zuschläge für die Unternehmen anfallen. Positiv für die Ernährungsindustrie ist, dass jetzt der bürokratische Aufwand von Einzelanträgen entfällt“.