Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil den langjährigen Rechtsstreit um die Löschung der in Deutschland geschützten Marke „BAVARIA Holland Beer“ der holländischen Bavaria Brauerei, Lieshout, zugunsten des Bayerischen Brauerbundes e.V. beendet. Mit dem Urteil wies der BGH die Beschwerde der Bavaria Brauerei gegen die Nichtzulassung einer erneuten Revision des zuvor schon zugunsten des Bayerischen Brauerbundes ergangenen OLG-Urteils im selben Rechtsstreit zurück und verurteilte die Brauerei zur Löschung ihrer in Deutschland eingetragenen Bavaria-Marke. Das jahrelange Tauziehen um die Löschung der von der holländischen Bavaria Brauerei im April 1995 registrierten Marke erreichte sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es beschäftigte mehrfach den BGH und bayerische Gerichte, ehe es vom OLG rechtskräftig entschieden wurde. Auf der Grundlage der vom Ministerrat der EU im Jahre 2001 eingetragenen Schutzbezeichnung „Bayerisches Bier g.g.A.“ hatte der Bayerische Brauerbund e.V. die Löschungsklage gegen die Bavaria-Brauerei erhoben.