Schon wieder hat es Anheuser-Busch InBev kalt erwischt. Nach dem kürzlichen Desaster mit einem missverständlichen Flaschenaufdruck, der als Aufforderung zum sexuellen Missbrauch erlebt wurde (siehe BRAUINDUSTRIE-Nr. 6/2015, S. 29), gehen Verbraucher in den USA wegen irreführender Angaben über Beck’s gegen den Brauereikonzern vor.
Für deutsche Verhältnisse ist das kaum nachvollziehbar. Unter Berücksichtigung der Klagesucht amerikanischer Verbraucher – und vor allem derer Anwälte – hätte das Unternehmen allerdings einige Formulierungen auf dem Flaschenetikett und in der Werbung sorgfältiger prüfen müssen. Ohne einen erfahrenen Juristen kommen Hersteller und Agenturen in den USA offensichtlich nicht mehr aus.
Was war passiert? Beck’s, eine weltweit vertriebene Biermarke aus Deutschland, wird nicht nur in Deutschland gebraut. Es gibt mehrere Braustätten außerhalb Deutschlands. So auch in St. Louis/Missouri, USA, wo das für den USA-Markt bestimmte Beck’s seit 2012 hergestellt wird. Auf der Flasche existiert der Hinweis auf den Brauort in den USA. Und dort wird das Bier selbstverständlich mit Gerste aus den USA und Wasser aus der Region der Brauerei in St. Louis gebraut.
Allerdings, und hier liegt das eigentliche Problem, fehlen entsprechende eindeutige Hinweise. Auf den Etiketten von Beck’s Pilsener steht unter anderem ein Hinweis auf „deutsche Qualität“ und „Bremen Germany“. In einem TV-Spot wird Beck’s als „The German No.1 export beer“ ausgelobt. Das haben amerikanische Verbraucher nach den strengen Verbraucherschutzrechten der USA als Irreführung erlebt. Beck’s ist nun mal in ihrem Land eindeutig kein Exportbier mehr aus Deutschland.
Das hat natürlich findige Anwälte auf den Plan gerufen, die eine Sammelklage gegen Beck’s einreichten. Die Brauerei hat nach einer ersten Anhörung, einem Vergleich zugestimmt, den ein Gericht in Miami – bis zur endgültigen Entscheidung im Herbst – genehmigt hat. Und der wird für das Unternehmen richtig teuer. Gegen Kassenzettel erhält der Käufer 10 Cent pro Flasche und 50 Cent pro Sixpack, maximal bis 50 Dollar (!) zurück. Sogar ohne Kassenbon ist eine Rückvergütung möglich.
Dem Image der Marke dürfte der Vorfall nicht gut tun. Die Marke ist in den USA sehr beliebt. Da werden Mogeleien, selbst wenn sie ernsthaften Überprüfungen kaum standhalten dürften, zweifellos registriert. Der in Zukunft dominante Hinweis auf der Flasche „Product of the USA“ dürfte zusätzlich der Vorstellung von Beck’s als deutsches Bier abträglich sein. Anheuser-Busch sollte einen sehr guten Anwalt ins Management aufnehmen, dessen Fachgebiet Verbraucherschutzrecht ist. (Peter Blähser)