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Kosten für überschüssiges Fassbier werden erstattet

Nach Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums können Brauereien das überschüssige Fassbier für die im Lockdown geschlossene Gastronomie als Fixkosten bei der Bundeshilfe geltend machen. Hubert Aiwanger, Bayerns Wirtschaftsminister, hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, Brauern und Winzern im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Ware zu gewähren: „Ich freue mich für die Brauereien, dass der Bundesfinanzminister meiner Forderung nun nachgekommen ist. Diese wichtige Branche braucht das Geld, um zu überleben und den Neustart nach dem Lockdown vorzubereiten.“

Der bayerische Wirtschaftsminister hatte am 25. Februar in München zu einem bayerischen Brauerei-Gipfel geladen, bei dem Brauer aus allen sieben bayerischen Regierungsbezirken sowie die Verbände Private Brauereien Bayern und Bayerischer Brauerbund ihre schwierige wirtschaftliche Lage durch Coronakrise und Lockdown schilderten. Vereinbart wurde ein zeitnaher Folgegipfel unter Einbeziehung der Bayerischen Staatskanzlei und des Gesundheitsministeriums.