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Mineralwassersommelier als Marke zulässig - Doemens verliert Rechtsstreit

Eine Verwechslung des Begriffs Mineralwassersommelier mit dem Begriff Wassersommelier hat das Deutsche Patent- und Markenamt verneint, teilt Rechtsanwalt Peter Hahn, u.a. Geschäftsführer des Handelsverbandes Heil- und Mineralwasser mit. Damit habe sein Verband gegen Doemens e.V. obsiegt.
Doemens war mit dem Ziel angetreten, dem Handelsverband die Marke "Mineralwassersommelier-der Experte für gesundes Wasser" untersagen zu lassen. Die Auseinandersetzung hierüber dauerte drei Jahre. Den Ausgang verbucht der Handelsverband nicht nur in Sachen Markenführung als Erfolg, wie es heißt, sondern auch für das von ihm entwickelte Konzept einer Aus- und Weiterbildung in Sachen Mineral- und Heilwasser für den Getränkefachgroßhandel, Getränkehandel, die Gastronomie und die Mineralbrunnenwirtschaft.