Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth hat am 15. November 2011 in zweiter Instanz eine Klage gegen das Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Der 3. Zivilsenat des Gerichts teilte die Ansicht der Neumarkter Lammsbräu, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Zugleich gab das Gericht vor, das bislang verwendete Biomineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist.
Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der Wettbewerbszentrale, die ein Verbot der Auszeichnung „Biomineralwasser“ durchsetzen wollte. Das Landgericht Nürnberg hatte im Januar dieses Jahres in erster Instanz der Klage stattgegeben. Das jetzige OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde zugelassen.