Das „Reinheitsgebot für Bier“ soll Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag richten die deutschen Brauer an die Kultusministerkonferenz und die UNESCO. Das UNESCO-Abkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes ist bereits 2006 in Kraft getreten, wurde jedoch von Deutschland erst in diesem Jahr ratifiziert. Nun wird schrittweise ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten Immateriellen Kulturerbes erstellt. Derzeit läuft die erste Bewerbungsphase: Bis Ende November 2013 konnten Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen Bewerbungen bei den 16 Bundesländern einbringen. Jede Bewerbung erfordert zwei unabhängige Gutachten von Sachverständigen. Für die deutschen Brauer hat der Bayerische Brauerbund vergangene Woche beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beantragt, das Reinheitsgebot für Bier in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufzunehmen. Entsprechende Fachgutachten von Prof. Dr. Franz Meußdoerffer von der Universität Bayreuth sowie von Prof. Dr. Thomas Becker und Dr. Martin Zarnkow vom Wissenschaftszentrum Weihenstephan der Technischen Universität München liegen der Bewerbung als Empfehlungsschreiben bei.