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Scheinlieferungen: Prozess wegen Hinterziehung von Biersteuer

Vor dem Mannheimer Landgericht startete ein Prozess um eine Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe einer Karlsruher Brauerei. Die fünf ehemaligen Geschäftsführer sollen laut Medienberichten den Empfang von Bierlieferungen bestätigt haben, die gar nicht stattgefunden haben. Stattdessen sollen rund 70 Millionen Liter Bier in Großbritannien auf dem Schwarzmarkt verkauft worden sein. Der Steuerschaden liege bei rund zwölf Millionen Euro.

Französische Lieferanten hätten ihr Bier von ihrem Steuerlager zum Schein an das deutsche Unternehmen und dessen Steuerlager verkauft und so keine Biersteuer zahlen müssen. Steuerlager sind Lagerstätten von Waren, die erst dann steuerpflichtig werden, wenn sie in den freien Verkehr kommen. Eine Lieferung von Steuerlager zu Steuerlager ist steuerfrei, auch zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Die Haupttäter, die in Frankreich und England sitzen, stehen in ihren Heimatländern vor Gericht. Für den Prozess in Mannheim sind bis 3. September noch 16 weitere Verhandlungstage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Haftstrafe, heißt es.