SEW-Eurodrive hat einen türkischen Hersteller von Getriebenachbauten verklagt und den Prozess gewonnen. Das Urteil des Landgerichtes Braunschweig untersagt dem Unternehmen damit den Verkauf der betroffenen Getriebe; auch der Besitz und die Verwendung dieser Produkte sind rechtswidrig.
Die Richter bewerteten verschiedene Gestaltungsformen der in den Verkehr gebrachten Getriebe als rechtsverletzend, selbst nicht 100 Prozent identische Gestaltungen wurden vom Gericht so beurteilt und geben damit natürlich auch SEW einen Maßstab an die Hand, um künftig noch stärker und konsequenter gegen Produktnachbauten und ggf. deren gewerbliche Nutzer vorgehen zu können.