Anfang August trat die sogenannte Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), eine Verordnung zum neuen energie- und stromsteuerlichen Spitzenausgleich in Kraft. Damit steht fest, welche Nachweise Unternehmen des produzierenden Gewerbes über ihre Energieeffizienz führen müssen, wenn sie auch zukünftig Steuervergünstigungen bei Strom und Energie in Anspruch nehmen wollen.
„Für KMU sieht die Verordnung vereinfachte Verfahren wie die Durchführung von Energieaudits vor“, kommentiert Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e.V. (VEA). Der VEA begrüßt die vereinfachte Lösung des Bundeswirtschaftsministeriums für KMU. Für den energieintensiven Mittelstand ergeben sich neue Herausforderungen und Fragen. Der VEA empfiehlt Unternehmen, in einem ersten Schritt zu prüfen, wie hoch die möglichen Rückerstattungsbeträge für 2013 und die folgenden Jahre sind. Außerdem muss sichergestellt werden, ob die EU-Kriterien für die Einstufung als „KMU“ erfüllt werden.