Die Europäische Kommission konsultiert die Öffentlichkeit, weil sie herausfinden möchte, ob einige die Verbrauchsteuer auf Bier, Wein und andere alkoholische Getränke betreffende Vorschriften geändert werden sollten, um Steuerbetrug zu bekämpfen und den Verkauf von nachgeahmtem Alkohol einzudämmen, wie es heißt. Außerdem möchte die Kommission in Erfahrung bringen, ob für Kleinerzeuger und die Erzeuger von Alkohol, der dem Eigenverbrauch dient, die Vorschriften vereinfacht und die Verbrauchsteuern gesenkt werden könnten.
In der Konsultation können sich Verbraucherverbände, Alkoholhersteller, Einzelhändler und andere Interessenträger zu verschiedenen Fragen äußern, etwa zum möglichen Nutzen von Steuerbefreiungen und gemeinsamen ermäßigten Steuersätzen. Außerdem möchte die Kommission herausfinden, ob die Verbraucher in der EU ausreichend darüber informiert sind, was sie trinken – etwa unter dem Gesichtspunkt, dass bei verbilligtem Alkohol die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine nachgeahmte Ware handelt, höher ist und der Alkohol möglicherweise schädliche Chemikalien enthält. Die Konsultation geht über zwölf Wochen und endet am 27. November. Weitere Informationen finden Interessenten hier.