Erneut haben die Verbände der deutschen Brauwirtschaft an Bund und Länder appelliert, bei staatlichen Hilfen die Brauereien als engste Partner der Gastronomie angemessen zu berücksichtigen. „Für viele Brauereien ist seit März über Nacht der wichtigste Geschäftszweig weggebrochen. Blicken wir zurück auf dieses katastrophale Jahr, waren Gaststätten und Hotels, Kneipen, Bars und Clubs über vier Monate komplett geschlossen. Zwischen Mai und Oktober lief das Geschäft, wenn überhaupt, nur mit deutlich reduziertem Umsatz. Größere Veranstaltungen, Feste, Festivals oder Feiern fanden über neun Monate überhaupt nicht statt. Den ersten Gastro-Lockdown konnten die handwerklichen und mittelständischen Brauereien dank finanzieller Rücklagen zumeist noch überstehen, der zweite Lockdown aber bringt jetzt viele Betriebe an die Grenzen ihrer Existenz“, so der Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, Dr. Jörg Lehmann, und der Präsident des Verbandes der Privaten Brauereien Deutschland, Detlef Projahn, in einer gemeinsamen Erklärung.
Beide Verbände sehen den Fortbestand zahlreicher Brauereien akut gefährdet, zumal ein Ende des Lockdowns für das Gastgewerbe und eine Aufhebung des bundesweiten Veranstaltungsverbotes derzeit nicht annähernd absehbar seien. „Wir haben Verständnis, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die für die gesamte Gesellschaft eine sehr ernsthafte Bedrohung darstellt, durchgesetzt werden müssen“, betonen Lehmann und Projahn. „Von diesen Maßnahmen besonders betroffene Branchen wie die Brauwirtschaft benötigen dann allerdings zielgerichtete finanzielle Unterstützung zur Existenzsicherung, die bislang fehlt.“ Zwar sei es zu begrüßen, dass Bund und Länder europaweit einmalige Hilfsprogramme aufgestellt hätten, um in Not geratenen Branchen unmittelbar zu helfen. Zulieferer, die existenziell auf das Gastgewerbe und auf Veranstaltungen angewiesen sind, fallen dabei derzeit aber weitgehend unter den Tisch, so die beiden Verbände.
Gerade die Brauwirtschaft ist in erheblichem Umfang von der Schließung der Gastronomie und des Festbetriebs betroffen: Für viele Brauereien ist der Anteil an den Umsätzen von Fassbier, aber auch alkoholfreien Bieren und anderen Getränken, den sie über den Vertriebsweg Gastronomie tätigen, unersetzbar und überlebenswichtig. Je nach Ausrichtung des Betriebs können die Gastronomieumsätze bei mittelständischen, regionalen Brauereien bis zu 100 Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Der von Brauereien im Handel erzielte Umsatz kann den Wegfall des Gastronomiegeschäftes nicht annähernd ausgleichen.
„Als engste Partner und Lieferanten der Gastronomie sind die Brauereien ein zweites Mal unmittelbar vom Lockdown betroffen“, so Lehmann und Projahn. Es werde oft übersehen, dass viele Brauereien zudem auch Verpächter von Gaststätten seien und durch den Ausfall, die Stundung oder den Erlass von Pachten zusätzlich Millioneneinbußen entstanden seien. Da nicht abzusehen ist, wie lange die Schließungen dieses Mal andauern werden, und die schrittweisen Verlängerungen des Lockdowns vorausschauende Planungen für betroffene Unternehmen unmöglich machen, sei es für die notleidenden Betriebe wichtig, kurzfristig Wirtschaftshilfen, etwa in Form von finanziellen Zuschüssen, in Anspruch nehmen zu können, um die massiven finanziellen Ausfälle aus dem Gastronomiegeschäft zumindest teilweise kompensieren und damit Betriebsschließungen abwenden zu können. Bisher hätten viele der betroffenen Betriebe die bestehenden Hilfsmaßnahmen aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht in Anspruch nehmen können. „Viele der familiengeführten Unternehmen stehen am Abgrund. Was diese Betriebe jetzt dringend brauchen, sind faire Überbrückungshilfen für eine klare Zukunftsperspektive.“