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BGH-Urteil in Sachen "Rotbäckchen – Lernstark"

Macht Eisen also doch schlau? Der Bundesgerichtshof hat nun nämlich geurteilt, dass auf den Etiketten des Rotbäckchen-Saftes von Rabenhorst weiterhin die Slogans "Lernstark" und "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" stehen dürfen. Damit ist die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände höchstrichterlich abgewiesen und Geschäftsführer Klaus-Jürgen Philipp kann nach über zwei Jahren Prozessdauer einen positiven Schlussstrich für sein Unternehmen ziehen. "Wir waren immer davon überzeugt, nach geltendem Recht zu handeln", erklärte er gegenüber dem Presseportal.

Ganz anders sahen das die Verbraucherschützer. Ihrer Meinung nach entsprachen die Aussagen nicht den Vorgaben der europäischen Health-Claim-Verordnung. Diese lässt nur bestimmte nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Sachen Produktwerbung zu – zum Schutz der Konsumenten. Nach Auffassung des Gerichts ist die Produktkennzeichnung allerdings rechtmäßig, daher das positive Urteil.