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Immaterielles Kulturerbe: Bayerische Brautradition nach Reinheitsgebot

In einem Festakt in der Münchner Residenz erhob Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die „Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot“ zum immateriellen Kulturerbe des Freistaates Bayern. Das Brauwesen hat im Freistaat Bayern eine besonders lange und kulturprägende Tradition. Bereits im frühen Mittelalter begannen Mönche mit der Herstellung des bayerischen Volksgetränks zur Versorgung der Klöster und Pilger. Dem 1516 in Ingolstadt erlassenen Bayerischen Reinheitsgebot mit der strikten Beschränkung auf die Zutaten Wasser Malz und Hopfen ist es zu verdanken, dass sich in Bayern eine einzigartige, als „Braukunst“ bezeichnete Handwerkstechnik entwickelt hat.

Neben der bayerischen Brautradition ernannte Kultusminister Spaenle zwölf weitere Bräuche, Feste und Handwerkstechniken zum immateriellen Kulturerbe Bayerns. „Als Kulturstaat wollen wir das immaterielle Kulturerbe dokumentieren, aber auch das Bewusstsein der Menschen für unsere großartigen und vielfältigen Traditionen schärfen“, so Minister Spaenle.