Sämtliche Produkte, die heute zur Färbung von Lebensmitteln und Getränken verwendet werden, und den Kriterien der Guidance Notes für Färbende Lebensmittel nicht entsprechen, müssen zukünftig als Farbstoffe und damit als Zusatzstoffe klassifiziert werden. Sie bedürfen rechtlicher Zulassung und müssen in der Zutatenliste durch den Zusatz „Farbstoff“ gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer gekennzeichnet werden. Im Gegensatz dazu sind Färbende Lebensmittel bloße Lebensmittel mit färbenden Eigenschaften und bedürfen als solche keiner Zulassung. In Konsequenz werden Hersteller von Lebensmitteln und Getränken ihre Kennzeichnungen oder sogar ihre Rezepturen überprüfen müssen.
Das hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kommission als neue europäische Leitlinien zur Klassifikation von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften verabschiedet („Guidance notes on the classification of food extracts with colouring properties“).
Die Guidance Notes ergänzen die bestehenden EU-Regulierungen zur Klassifikation und Deklaration von Produkten zum Färben von Lebensmitteln. Das Ziel der neuen Leilinien ist, einfache und praktikable Kriterien für die Unterscheidung zwischen Lebensmitteln mit färbenden Eigenschaften (so genannten Färbenden Lebensmitteln oder Colouring Foods) und Farbstoffen (Zusatzstoffen) für die EU bereitzustellen. Um dies zu gewährleisten, wurden Kriterien zur Abgrenzung Färbender Lebensmittel von Farbstoffen entwickelt, die als wichtiges Arbeits- und Entscheidungsinstrument für Lebensmittel- und Getränkehersteller sowie für die Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten dienen.
Die verabschiedete Fassung der Guidance Notes wird in den nächsten Wochen auf der Webseite der Kommission (DG Sanco) veröffentlicht.