Am 20. Januar hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Künftig müssen Restaurants, Bistros und Cafés immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten.
Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Weiterhin müssen künftig sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden, heißt es. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
Neue Kunststoffflaschen sollen künftig möglichst nicht mehr aus Erdöl, sondern zunehmend aus recyceltem Kunststoff hergestellt werden. Daher sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes erstmals einen Mindestrezyklat-Anteil für Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff vor. Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten, ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einweg-Kunststoffflaschen. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten, heißt es weiter.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.