Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union haben sich bei ihrem Treffen in Luxemburg auf die Reform der EU-Agrarpolitik verständigt und damit die Grundlage geschaffen für eine abschließende Einigung mit dem Europaparlament.
Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele seien künftig mindestens 30 Prozent der Finanzmittel aus der zweiten Säule für Agrarumweltmaßnahmen und andere umweltbezogene Maßnahmen zu verwenden. Dies komme auch dem Ökolandbau zugute. Unzufrieden zeigte sich Bundeslandwirtschaftministerin Ilse Aigner insbesondere über den Umstand, dass die von der Bundesregierung und vielen EU-Mitgliedstaaten geforderte Verwaltungsvereinfachung unterm Strich nicht erreicht werde. Weitere Elemente des Kompromisses bilden zusätzliche Förderungen für Junglandwirte und die Beschränkung der Subventionen auf aktive Landwirte.
Zu einer Verwässerung gekommen sei es bei einer Reihe von Punkten, die die Marktorientierung der Agrarpolitik betreffen. So werden die Mitgliedstaaten je nach Situation bis zu 13Prozent (in Einzelfällen noch mehr) der Direktzahlungen weiterhin an die Produktion koppeln können. Dies ist deutlich mehr als von Brüssel vorgeschlagen. Die Zuckerquoten (Produktionsbegrenzungen) werden erst im Herbst 2017 statt im Herbst 2015 auslaufen. Das System der Pflanzungsrechte für Wein, das ebenfalls der Mengenbegrenzung dient, soll nicht abgeschafft, sondern 2016 durch ein neues Regime abgelöst werden. Die Milchquoten hingegen laufen wie geplant 2015 aus. Neue Schutzklauseln sollen in allen Sektoren Interventionen im Krisenfall ermöglichen.
Mit dem Ergebnis aus dem EU-Rat von Luxemburg wird der irische Vorsitz bereits am heutigen Mittwoch die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament fortsetzen. Ziel ist es, bis Ende Juni 2013 eine Einigung über das Gesamtpaket herbeizuführen. Finanzrelevante Punkte in der GAP stehen dabei weiterhin unter dem Vorbehalt einer Einigung zum Mehrjährigen Finanzrahmen.
Wegen der Verzögerungen bei der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen wird sich das Inkrafttreten der neuen Vorschriften zur GAP bekanntlich verzögern. Aber schon heute steht fest: Für das Jahr 2014 wird es Übergangsregelungen geben, die – unter Berücksichtigung der finanziellen Obergrenzen aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 – mehr oder weniger eine Fortschreibung der bisherigen Regelungen darstellen werden. Die Übergangsregelungen sollen allen Landwirten in Europa die rechtzeitige Auszahlung der Direktzahlungen ebenso gewährleisten wie die festgesetzten Zahlungen der Ausgleichszahlungen und Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen.