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Gastgewerbe: Corona-Beschlüsse stoßen auf geteiltes Echo

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) bewertet die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels differenziert, wie es heißt. Die Abkehr von Lockdown-Szenarien und die Verlängerung der Corona-Hilfen sehe der Branchenverband ausdrücklich positiv. Kritikwürdig bleibe für den DEHOGA die Fokussierung auf den Inzidenzwert von 35 bei der 3G-Regelung. Allerdings gebe es insoweit auch Spielräume für die Bundesländer, die es zu nutzen gelte.

„Bei aller berechtigten Kritik an den Ergebnissen des Bund-Länder-Treffens begrüßen wir die klare Zielsetzung der Ministerpräsidentenkonferenz, die dauerhafte Öffnung unserer Betriebe sicherzustellen“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Gut und richtig sei es zudem, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu Hotels und Restaurants geben soll. „Aus gutem Grund ist die 2G-Regel nicht beschlossen worden, wonach der Zugang zu unseren Betrieben nur noch Geimpften und Genesenen gestattet gewesen wäre“, meint Zöllick und stellt klar: „Die 2G-Regel kann nur als letzte Maßnahme im Falle einer deutlichen verschlechterten Infektionslage gerechtfertigt sein.“

Kritikwürdig und auch rechtlich fragwürdig sei hingegen das Verharren auf der Sieben-Tage-Inzidenz. „Es ist mehr als enttäuschend, dass bei der Ministerpräsidentenkonferenz die Chance vertan wurde, sachgerechte und zeitgemäße Parameter wie die Impfquote und die Hospitalisierungsrate für die Bewertung des Infektionsgeschehens festzulegen“, führt Zöllick aus. Seit Wochen werde dies vehement von Wissenschaftlern, Medizinern und Juristen, aber auch von führenden Politikern gefordert.

„Die fokussierte Ausrichtung auf den Inzidenzwert von 35 für die Einführung der 3G-Regel ist deshalb rechtlich bedenklich“, so Zöllick. „Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesländer Indikatorensysteme entwickeln, die weitere Faktoren wie die Impfquote und die Hospitalisierungsrate berücksichtigen. Die Länder sind jetzt gefordert, eine sachgerechte wie rechtskonforme 3G-Regelung bis zum 23. August umzusetzen.“

Wenn diese kommt, müssten unbedingt ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stehen. „Die Erfahrungen nach der Wiederöffnung unserer Betriebe im Mai haben gezeigt, dass ein gut ausgebautes Testsystem von elementarer Bedeutung ist, um diese Zugangshürde zu überwinden“, erinnert Zöllick. Ebenso müsse frühzeitig Klarheit darüber bestehen, mit welchen Kosten die Tests ab Oktober verbunden sind.

In der verabredeten Zuständigkeit der Länder liege es darüber hinaus, angemessene Lösungen für Großveranstaltungen, Feiern in geschlossenen Räumen und Zusammenkünften in Clubs und Diskotheken zu finden. Ausdrücklich zu begrüßen sei die angekündigte Verlängerung der Überbrückungshilfen und des Kurzarbeitergeldes.