Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Rechtsstreit um die Löschung der einzigen in Deutschland geschützten Bavaria-Marke (BAVARIA Holland Beer) der holländischen Bavaria Brauerei, Lieshout, sein Urteil gesprochen. Diese Marke war von der Bavaria Brauerei im April 1995 in Deutschland registriert worden. Der Antrag des Bayerischen Brauerbundes auf Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als nach europäischem Recht geschützte geographische Angabe war von Deutschland im vereinfachten Anmeldeverfahren im Januar 1994 gestellt worden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH im Dezember 2010 erklärt, dass der für den Löschungsanspruch maßgebliche europäische Zeitrang der Zeitpunkt der Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ im Juli 2001 ist. Der BGH hat auf dieser Grundlage daher jetzt entschieden, dass der Konflikt zwischen der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ und der Marke „BAVARIA“ nach deutschem Recht zu beurteilen ist.