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Radeberger Gruppe: Einspruch gegen Bußgeldbescheid zurückgezogen

Zu dem kartellrechtlichen Einspruchsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf teilte die Radeberger Gruppe mit, dass sie nicht an Preisabsprachen beteiligt war und dem Vorwurf des Bundeskartellamtes gegen die Unternehmensgruppe und ihre Akteure somit auch weiterhin ausdrücklich widerspreche.

Die Radeberger Gruppe und ihre im Verfahren genannten Akteure hätten sich insofern kein Fehlverhalten vorzuwerfen, so die Meldung weiter. „Allerdings sind seit unserem Einspruch im Jahr 2014 zahlreiche kartellrechtliche Einspruchsverfahren verhandelt und entschieden worden. Die hier praktizierte Auslegung des rechtlichen Rahmens zeigt, dass – unabhängig von der Faktenlage – das Beschreiten des Rechtsweges in Verfahren wie diesen nicht kalkulierbare finanzielle Risiken für Unternehmen nach sich zieht. Nach reiflichem Abwägen haben wir daher entschieden, die am 2. April 2014 eingelegten Einsprüche nicht weiter zu verfolgen, auch, wenn dies die Inkaufnahme der Zahlung eines hohen Geldbetrages nach sich zieht“, sagt der Konzern.

Dies sei eine rein unternehmerische Entscheidung und ändere nichts an dessen klarer Position. Mit dieser Entscheidung sei dieses Verfahren abgeschlossen, betont die Unternehmensgruppe abschließend.