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Keine Verschärfungen beim Alkoholverkauf in Bayern

Der Forderung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), dem Beispiel Baden-Württembergs folgend auch in anderen Bundesländern ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot auszusprechen, hat Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner eine klare Absage erteilt. Aigner verweist darauf, dass in Bayern ohnehin an Tankstellen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (d. h. nach 20 Uhr) nur „Reisebedarf“ verkauft werden darf, „zu dem alkoholische Getränke nur in kleinen Mengen zählen“.

Weiterhin führt sie die Entspannung auf, die beim exzessiven Trinken gerade von Jugendlichen in den letzten Jahren zu beobachten ist, einerseits auf die Aufklärungsarbeit des Staates, aber auch auf „freiwillige Initiativen der Wirtschaft wie etwa des Brauerbundes“ zurück. Es komme darauf an, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden und bei der Präventions- und Aufklärungsarbeit nicht nachzulassen.

Auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sieht keine Handlungsnotwendigkeit eine Änderung des Ladenschlussgesetzes zu initiieren. Die verhaltenspräventiven Maßnahmen wie die Projekte „HalT“ und „Schwanger? – Null Promille!“ seien „mittlerweile erfolgreich etabliert“. Der Missbrauch alkoholischer Getränke im Sinne des Rauschtrinkens gehe zurück.