Die am 14. Dezember mit sehr großer Mehrheit verabschiedete EU-Fruchtsaft-Richtlinie wird weiterhin die Basis dafür in der EU sein, dass Fruchtsaft auch Fruchtsaft bleibt, schreibt der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. (VdF) in einer Pressemitteilung.
Fruchtsäfte und -nektare werden laut bestehender und neuer EU-Fruchtsaft-Richtlinie ohne Farb- und Konservierungsstoffe hergestellt. Dieses wichtige Qualitäts- und Reinheitskriterium gilt also nach wie vor. Die bislang in der EU-Fruchtsaft-Richtlinie erlaubte sogenannte „Korrekturzuckerung“ von Fruchtsäften ist zukünftig nicht mehr zugelassen. In der deutschen Fruchtsaft-Industrie findet dieses Verfahren zur Geschmacksabrundung seit Jahrzehnten keine Anwendung mehr.
Die Auslobung von Fruchtsäften, die aus zwei oder mehreren Fruchtarten stammen, muss nach wie vor den Namen der verwendeten Früchte in der Verkehrsbezeichnung in absteigender Reihenfolge enthalten oder als Mehrfruchtsaft gekennzeichnet werden. Der Zusatz von Mandarinensaft in Orangensaft war bisher und ist auch zukünftig ohne Deklaration nicht erlaubt.