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EU-Generalanwalt: Wein darf nicht als bekömmlich beworben werden

Ende März hat der Generalanwalt des EU-Gerichtshof Jan Mazak seine Schlussanträge zu einem vorliegenden Fall vorgelegt. Darin klagt die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor eG aus Rheinland-Pfalz gegen das Land Rheinland-Pfalz, das der Genossenschaft die Verwendung der Bezeichnung „bekömmlich“ für erzeugten Wein verboten hat.

Nach Ansicht Mazaks darf eine Genossenschaft nicht für einen Wein mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen werben. Das Gleiche gilt auch für Beschriftungen, denen zu entnehmen ist, dass die schädliche Wirkung des Weins auf das körperliche Wohlbefinden geringer ist als gewöhnlich bei Wein dieser Art.

Wenngleich die Schlussanträge des Generalanwalts für den Gerichtshof der Europäischen Union nicht bindend sind, dient der in völliger Unabhängigkeit des Generalanwalts erstellte Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache als wichtige Orientierungshilfe.

Die Richter des Gerichtshofs treten nunmehr in die Beratung des Falls ein. Das Urteil wird zu einem späteren, noch nicht festgelegten Zeitpunkt verkündet.