Die Übergangsfrist zur Einführung der europäischen Leitlinien für die Klassifizierung von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften steht kurz vor dem Ende: Nach dem 29. November 2015 sollten alle auf dem Markt erhältlichen Lebensmittel und Getränke den Anforderungen der neuen Leitlinien entsprechen. Diese legen erstmals genaue Kriterien für die Unterscheidung zwischen färbenden Lebensmitteln und Farbstoffen fest.
Alle Produkte, die zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt werden und den Kriterien für färbende Lebensmittel nicht entsprechen, gelten nach dem 29. November als Farbstoff, benötigen eine rechtliche Zulassung und müssen in der Zutatenliste durch die Kategoriebezeichnung „Farbstoff“, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer gekennzeichnet werden.
Die EU-Leitlinien legen eindeutige Kriterien für die Unterscheidung von Farbstoffen und färbenden Lebensmitteln fest und schließen so die bestehende Rechtslücke in diesem Bereich. Alle färbenden Produkte, die durch eine selektive Extraktion von Pigmenten hergestellt werden, sind als Farbstoffe und demnach als Zusatzstoffe zu deklarieren. Das gilt auch dann, wenn sie auf Lebensmitteln oder anderen essbaren Rohstoffen basieren.