Zum 1. Juni 2012 sind in Deutschland neue Vorgaben für Energydrinks und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke in Kraft getreten. Neben verbindlich festgesetzten Höchstmengen für bestimmte Inhaltsstoffe dieser Erfrischungsgetränke regeln diese erweiterte Kennzeichnungsbestimmungen. Die praktische Umsetzung ermöglicht eine angemessene Übergangsfrist. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) begrüßt den neuen nationalen Rechtsrahmen.