Coca-Cola weiter im Kreuzfeuer: Nachdem der amerikanische Getränkekonzern jüngst mit der teilweisen Abschaffung seines Mehrwegsystems Schlagzeilen machte, hat nun die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet. Der Grund: Coca-Cola missachte die Verbraucherschutzvorschrift, wonach Einwegpfandflaschen und -dosen „deutlich lesbar" als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind. Das hätten aktuelle Testkäufe der DUH ergeben. „An keiner Stelle der getesteten Getränkeverpackungen von Coca-Cola erfährt der Käufer, dass er eine werthaltige Verpackung erwirbt", heißt es dazu in einer offiziellen Erklärung der DUH.
Nun hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband den Erfrischungsgetränkekonzern aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Demnach soll Coca-Cola ab sofort den Verkauf von in Einweg abgefüllten, pfandpflichtigen Getränken mit einer ordnungswidrigen Kennzeichnung stoppen. Zudem forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Marktkontrollorgane der Bundesländer dazu auf, „Ordnungsmittel gegen Coca-Cola zu ergreifen".