Einreiseverbot der etwas anderen Art: Schweizer Zollbeamte haben an der Grenze zu Österreich exakt 85.536 Dosen eines Energydrinks wieder an den alpenländischen Absender zurückgeschickt – weil sie den Anforderungen des Schweizer Lebensmittelgesetzes nicht entsprachen.
Konkret will das heißen: Für einen Energydrink war der Energiewert einfach zu niedrig und für ein Nahrungsergänzungsmittel war der Koffein-Gehalt zu hoch. Eine Speditionsfirma wollte die Fracht mit einem Warenwert von umgerechnet knapp 32.500 Euro an einen Empfänger im Kanton Aargau liefern. Der wartete allerdings vergeblich...