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Aserbaidschan – Zollbefreiungen für Maschinen und technische Ausrüstung

Seit dem 20. Februar 16 wird die Einfuhr von Maschinen und technischer Ausrüstung für Investitionsprojekte sowie für Technoparks in Aserbeidschan von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Benötigt wird hierfür jedoch ein Dokument über Investitionsförderung, das beim Wirtschaftsministerium erhältlich ist. Damit sind die entsprechenden Einfuhren für sieben Jahre von Einfuhrabgaben befreit. (gtai)