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Druckgeräteprüfung: TÜV NORD schließt Lücke im Regelwerk

Druckgeräte müssen laut Gesetzgeber auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden, bevor und während sie betrieben werden (ProdSG Abs.1, §2, Nr. 30; BetrSichV). Dabei werden die Geräte mit erhöhtem Druck belastet, woraus sich eine Situation mit gesteigertem Gefährdungspotential für die an der Prüfung beteiligten Personen ergibt.

Das Prüfen von überwachungsbedürftigen Anlagen wird in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 erläutert. In diesen werden jedoch keine konkreten Sicherheitsabstände für die Prüfer vorgeschrieben.

TÜV NORD legt nun ein Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände sowie weitere Schutzmaßnahmen fest und schließt damit die vorhandene Lücke im Regelwerk. 'Mit der neuen Vorgehensweise zur Berechnung von Sicherheitsabständen erzielen wir eine klare Linie, um den Anforderungen der Regelwerke Rechnung zu tragen. Zudem schaffen wir damit einen Referenzpunkt, der von Prüfern, aber auch vom Betriebspersonal, dringend benötigt wird', so Robert Wernicke vom TÜV NORD.


Für mehr Sicherheit bei der Druckprüfung sorgt ein neues Berechnungsverfahren des Sicherheitsabstandes von TÜV NORD.