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EU-Kommission prüft Millionenbeihilfe für Polymerverarbeiter REHAU in Bayern

Wie die Presseabteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in München aktuell bekanntgab, prüft die Europäische Kommission eine deutsche Beihilfe von 4 Mio. Euro zugunsten des Polymerverarbeitungsunternehmens REHAU AG+Co für eine Investition in Bayern. Das Unternehmen, das seinen Sitz in der Schweiz hat und unter anderem die Automobilindustrie beliefert, plant eine Investition von 50 Mio. Euro, um seine am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangte Lackieranlage am Standort Viechtach zu ersetzen und seine bestehenden Lackierkapazitäten zu verdoppeln. Viechtach liegt im bayerischen Landkreis Regen, der nach Artikel 107, Absatz 3, Buchstabe c AEUV, für Regionalbeihilfen in Betracht kommt.

Beim derzeitigen Stand hat die Kommission Zweifel, ob das geplante Produktionsverfahren innovativ genug ist, um als Innovation im Sinne der Regionalbeihilfeleitlinien zu gelten. Außerdem hat sie Bedenken, dass das Investitionsvorhaben möglicherweise auch ohne die Beihilfe durchgeführt würde und hegt Zweifel am Beitrag der Beihilfe zur regionalen Entwicklung. Die Kommission wird nun im Rahmen einer eingehenden Prüfung feststellen, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind. Die Einleitung einer solchen Untersuchung gibt Dritten Gelegenheit, zu der Maßnahme Stellung zu nehmen. Dem Ausgang der Untersuchung wird dadurch nicht vorgegriffen.

Für diesen Beschluss wurden erstmals Bestimmungen der neuen Regionalbeihilfeleitlinien angewendet, nach denen die geförderten Produktionsverfahren eine echte Innovation darstellen müssen. Die Mitgliedstaaten können den Beschlüssen entnehmen, wie die Kommission solche Vorhaben nach den neuen Leitlinien prüft. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: ‚Es ist wichtig, dass öffentliche Investitionen das Wirtschaftswachstum in benachteiligten Gebieten Europas ankurbeln. Wir haben deshalb eine eingehende Prüfung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Beihilfen für REHAU AG+Co echt innovative Produktionsverfahren auf den Markt bringen werden.‘

Regionalbeihilfen sollen die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung in den weniger entwickelten Gebieten Europas fördern und den Zusammenhalt im Binnenmarkt festigen. Auf der Grundlage der Regionalbeihilfeleitlinien 2014-2020 können die Mitgliedstaaten regionale Investitionen nach Kriterien fördern, die dem Umfang der wirtschaftlichen Probleme eines Gebiets Rechnung tragen und für weniger benachteiligte Gebiete strengere Kriterien anlegen. Mit Blick auf eine effiziente Nutzung der Steuergelder und möglichst geringe Wettbewerbsverfälschungen werden Beihilfen nur genehmigt, wenn die Entscheidung eines Unternehmens über eine Investition tatsächlich von der Förderung abhängt und ohne Beihilfe keine Investition getätigt werden würde.