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Fördermöglichkeiten für schwere LKWs nutzen

Die Industrie und Handelskammer (IHK) zu Rostock weist darauf hin, dass für die Förderperiode 2011 die Antragsfrist beim Bundesamt für Güterverkehr für Beihilfen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter am 15. Februar 2011 und für die De-Minimis-Förderung am 31. März 2011 ausläuft.

Unternehmen mit LKWs über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben die Möglichkeit, Fördermittel für Schulungen ihrer Mitarbeiter z. B. für die Grundqualifikation oder Weiterbildung, der Gefahrgutausbildung, Schulungen zur Ladungssicherung, Transport- und Arbeitsrecht sowie Bürokommunikation zu beantragen.

Fördermittel aus dem De-Minimis-Programm können weitere Erleichterungen für das Unternehmen bringen. So sind z. B. die Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen wie Rückfahrkamera, Achslastmessgeräte oder Hilfsmittel zur Ladungssicherung wie Prallwände, Rungen, Zurrgurte, Fahrzeugwartungen im Rahmen eines Wartungsvertrages, Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme wie Ad Blue, geräuscharme Reifen, umweltgerechte Fahrzeugreinigung, Arbeits- und Sicherheitsbekleidung sowie Hard- und Sofware von Kommunikationslösungen förderfähig.