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Gefahrstoffkennzeichnung: auch in Onlineshops!

Im Internet werden Produkte gehandelt, die nach der Kennzeichnungsverordnung CLP als gefährlich eingestuft sind, beispielsweise Spraydosen, Lacke oder Reinigungsmittel.

Die Experten von DEKRA weisen darauf hin, dass Onlinehändler die CLP-Kennzeichnung nicht nur auf dem Produkt, sondern auch auf ihren Webseiten korrekt angeben müssen. Die zuständigen Behörden starten in Kürze ein EU-weites Projekt, das die Einhaltung der Vorschrift überwachen soll. Die Überwachungsbehörden planen, ihre Kontrollen noch vor Ende dieses Jahres durchzuführen, so die Meldung aus dem Haus DEKRA. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht aus Art. 48 ist eine Ordnungswidrigkeit, es drohen Geldbußen bis zu 50?000 Euro.
DEKRA weist darauf hin, dass die Händler auch sicherstellen sollen, dass, je nach Art des Chemieprodukts, eine entsprechend verpflichtende Kennzeichunng erfolgt. Im gewerblichen Handel empfehle   es sich zudem, die Sicherheitsdatenblätter ebenfalls online bei der Produktbeschreibung zu hinterlegen.

Weitere Informationen unter?www.dekra.de/chemiehandel