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Geldgeschenk

Der Staat verschenkt Geld – und das nach der Wahl. Rechtzeitig zum Jahreswechsel wurde De-minimis verlängert und und die Bemessungsgrundlage von 600 auf 1.400 Euro pro Lkw angehoben. Für Maßnahmen wie das Anschaffen von Berufskleidung stehen bis zu 800 Euro zur Verfügung. Gefördert wird auch der Kauf von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung und Schulungsmaßnahmen. Die Zuwendungen können Unternehmen beantragen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen ab 12 t zGG sind. Anträge gibt’s bei www.bag.bund.de.