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Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Messe Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt hat laut offizieller Pressemitteilung aus dem Hause Demat den Widerspruch der Messe Frankfurt GmbH und zweier ihrer Tochterfirmen gegen eine einstweilige Verfügung wegen widerrechtlicher Versendung von E-Mails und Verstößen gegen das Datenschutzrecht zurückgewiesen.
Die einstweilige Verfügung ist einer von mehreren rechtlichen Schritten, die die Demat GmbH, Veranstalterin der Euromold, gegen die Messe Frankfurt eingeleitet hat. Demat hat wegen des rechtswidrigen Vorgehens der Messe Frankfurt mittlerweile auch Schadensersatzklagen gegen die Messe Frankfurt bei Gericht anhängig gemacht.

Denn die Messe Frankfurt GmbH habe während der laufenden Euromold 2014

- Werbemails für die eigene Konkurrenzmesse an die Aussteller der Euromold geschickt und dabei rechtswidrig Adressdaten ihres Kunden Demat verwandt,
- Euromold-Aussteller auf ihren Messeständen persönlich kontaktiert und für die eigene Konkurrenzmesse akquiriert,
- über Nacht in den Hallen der laufenden Euromold Flyer der eigenen Konkurrenzmesse auf den Messeständen der Euromold-Aussteller ausgelegt,
- auf der Abschluss-Pressekonferenz der Euromold für die Konkurrenzmesse akquiriert,
- an allen Hallen-Ein- und Ausgängen der laufenden Euromold zahlreiche Plakate der Konkurrenzveranstaltung aufgestellt.

Zudem habe die Messe Frankfurt GmbH bereits Monate vor der Euromold im Jahr 2014 zahlreiche Aussteller für eine Studie zur geplanten ersten Durchführung der eigenen Konkurrenzmesse angesprochen und vergeblich versucht, für diese den Markennamen "mold+form"
anzumelden.

Die Euromold ist die von der mittelständischen Frankfurter Demat GmbH veranstaltete Weltmesse für Werkzeug-, Modell- und Formenbau, Design, Additive Fertigung und Produktentwicklung. Seit 21 Jahren wird die EuroMold n Frankfurt durchgeführt.