News

RSS-Feed

Microsoft rät zur Vorsicht bei selbst erstellten Lizenzurkunden und notariellen Bestätigungen

Selbst erstellte Lizenzurkunden und sogenannte "notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb" geben Unternehmen und Privatpersonen keine Sicherheit beim Softwarekauf. Das Landgericht Frankfurt hat am 06.01.2010 (Az.: 2-06 O 556/09, nicht rechtskräftig) eine einstweilige Verfügung des Softwareherstellers Adobe gegen die Fa. HHS usedSoft GmbH (usedSoft) bestätigt. In der Sache wird es usedSoft unter anderem verboten, seinen Kunden selbst gemachte "Lizenzurkunden" als Softwarelizenzen anzubieten. Außerdem wurde es usedSoft untersagt, sogenannte "notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb" als angeblichen Beleg dafür zu übergeben, dass die Kunden rechtswirksam gebrauchte Softwarelizenzen für Software von Adobe erwerben. Die aktuelle einstweilige Verfügung unterstreicht ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Oktober 2009. In dem Microsoft-Software betreffenden Fall hatte das Landgericht ausgeführt, dass derjenige, der Software nutzt, konkret in der Lage sein muss, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu beweisen. Auch in diesem Fall hielt das Gericht die vorgelegte notarielle Bestätigung der HHS usedSoft GmbH für nicht ausreichend (nicht rechtskräftiges Urteil vom 07.10.2009, Az.: 2-06 O 401/09).