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Neue EU-Richtlinie: Mehr Schutz vor willkürlichem Zahlungsverzug

Eine neue EU-Richtlinie (2011/7/EU) soll den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr eindämmen. Für Umsätze zwischen Firmen sind EU-weit einheitliche Zahlungsfristen geplant: Behörden müssen Rechnungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen, Unternehmen binnen 60 Tagen. Abweichende Zahlungszeiträume dürfen Unternehmen untereinander frei vereinbaren, sofern sie keine grobe Benachteiligung darstellen. Bei Überschreitung dürfen Gläubiger automatisch Verzugszinsen und eine Inkassopauschale von 40 Euro berechnen. Die Regelungen sind bis spätestens Mitte März 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Die EU-Richtlinie soll vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor willkürlichen Zahlungsverzögerungen schützen. "Gerade in Zeiten dünner Finanzpolster führen offene Forderungen schnell zu erheblichen Liquiditätsengpässen", betont Hans-Joachim Klein, Präsident des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Der BVBC begrüßt die Neuregelungen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass betriebsinterne Vorkehrungen unerlässlich sind. Ein aktives Rechnungs- und Mahnwesen ist Grundvoraussetzung für einen rechtzeitigen Zahlungseingang.