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Regelmäßige Regalinspektionen – Jeder Lagerbetreiber zu Prüfungen verpflichtet

Rund 12.000 Unfälle mit Gabelstaplern registrieren die Berufsgenossenschaften pro Jahr. Die Dunkelziffer liegt weit darüber. Oftmals sind neben Schäden am Stapler auch Schäden an den Regalen festzustellen.

Was vielen Geschäftsführern und Lagerbetreibern immer noch nicht bewusst ist: Seit August 2009 ist die Norm DIN EN 15635 – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen - gültig. Demnach trägt der Lagerbetreiber die Verantwortung für die Sicherheit der Personen, die in der Nähe von Regalen arbeiten. Laut Norm müssen neben regelmäßigen Kontrollen durch eigenes Personal, sogenannte Experteninspektionen, einmal jährlich durchgeführt werden. Die Experteninspektion ist nach Angaben der Berufsgenossenschaft durch befähigte Personen entsprechend der Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 durchzuführen. Neben den fachlichen Kenntnissen und der entsprechenden Ausbildung dürfen die befähigten Personen keinen fachlichen Weisungen unterliegen. Diese Anforderungen erfüllen verbandsgeprüfte Regalinspekteure.

Sind Beschädigungen an Regalen festgestellt worden, müssen diese normgerecht beseitigt werde. Was viele nicht wissen: Ergänzungen oder Änderungen der Regale durch Schweißen oder Verschrauben sind nach DIN EN 15635 nicht zulässig. Die jährliche Experteninspektion gibt Sicherheit und die Instandsetzung durch den Originalteilaustausch ist der sicherste und kostengünstigste Weg. Wichtig für die tägliche Arbeit ist, dass alle Lagermitarbeiter aufmerksam sind und Schäden dem Vorgesetzten melden, um Schlimmeres zu vermeiden.