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Transportlogistikgewerbe trägt Verschlechterung der Qualität von Tauschpaletten nicht mit

Vor knapp drei Jahren hatten sich Industrie-, Handels-, Speditions- und Transportlogistikverbände unter Federführung von GS1 Germany auf einheitliche Qualitätskriterien für den Tausch von Europaletten geeinigt. Die Industrie stellt Paletten, um Waren zuverlässig zu transportieren. Von den beteiligten Transportdienstleistern  werden Leerpaletten getauscht, um dem Warenkreislauf einen Palettenkreislauf gegenüberzustellen. Dabei sieht der Gesetzgeber grundsätzlich einen Tausch gleicher Art und Güte vor. Neben `Neupaletten` und `nicht mehr gebrauchsfähigen Paletten` wurden detaillierte Kriterien für Qualitätsklassen A, B und C entwickelt. In der Praxis stellte sich heraus, dass an den Handelsrampen Paletten, die von Handelsunternehmen als ´Qualitätsklasse C´ bereitgestellt wurden, von Transportlogistikunternehmen mit dem Hinweis auf mangelhafte Qualität abgelehnt werden mussten. Dies führt zu steigenden Palettenreparaturkosten. Nach Auffassung des BGL führen die Änderungen zu einer Verschlechterung der Qualität von sog. `gebrauchsfähigen Paletten`. Das Präsidium des BGL hat entschieden, die geänderte Anwendungsempfehlung für die Transportlogistikbranche nicht mitzutragen. Das mittelständische deutsche Transportlogistikgewerbe ist nach wie vor zu einem fairen Tausch und einer angemessenen Kostenteilung bereit.