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Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte für 2011

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist daraufhin, dass es für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, im Hinblick auf die erstmalig benötigte Lohnsteuer­karte eine Vereinfachungsregelung gibt.

Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt, und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg.

Dadurch erspart sich der Auszu­bildende den Weg zum Finanzamt, das ihm ansonsten eine sog. Ersatzbescheinigung ausstellen würde. Auszubildende hingegen, die verheiratet sind, bzw. Kinder haben, müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen. Ersatzbescheinigungen sind grundsätzlich dann erforderlich, wenn für den Arbeitnehmer 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde, da letztmals 2010 Lohnsteuerkarten in Papierform ausgestellt wurden.