Die Regelung zum Steuerabzug für Malerarbeiten gelten weiter fort. Innungsbetriebe können dies weiterhin bei der Kundenakquise nutzen. Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: „Mit Malerarbeiten Steuern sparen“.
Für Innungsbetriebe steht unter www.farbe.de ein spezifisch auf das Malerhandwerk abgestellter 4-seitiger Flyer zur Verfügung. Dieser eigne sich zur gezielten Ansprache von Kunden, beispielsweise als Beilage zur Geschäftspost.