Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Entfristung der Ist-Versteuerungsgrenzen beschlossen. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Wir begrüßen, dass die Grenze von 500000 Euro Jahresumsatz für die Ist-Versteuerung dauerhaft beibehalten wird. Damit haben Bundesregierung, Bundestag und nunmehr Bundesrat die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit für die Betriebe sichergestellt. Allein im deutschen Handwerk können so rund zwei Drittel der eine Million Betriebe auch in Zukunft von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen zu müssen, wenn der Auftraggeber der Rechnung bezahlt hat. Somit wird vermieden, dass die Mehrwertsteuer vorfinanziert werden muss.
Angesichts der Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Betrieben bei der Kreditbeschaffung ist dies ein wichtiges Signal, das die Liquidität im Mittelstand deutlich stärkt.“