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Handwerk kritisiert Reformentwurf für Insolvenzrecht

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzrechts durchgeführt. Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

„Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass der geplante Schuldenschnitt von 75 Prozent für Privatpersonen nach nur drei Jahren Gläubigern mehr schadet als Schuldnern faktisch nutzt. Schuldner beginnen nach allen Erfahrungen erst nach drei Jahren, sich wirtschaftlich zu erholen und sind auch erst dann in der Lage, ihre Schulden zu tilgen. Es grenzt für Gläubiger deshalb fast an Zynismus, das Restschuldbefreiungsverfahren nun auf die ersten drei fruchtlosen Jahre halbieren zu wollen.

Ein echter Neustart für Schuldner, wie ihn die Bundesregierung mit ihrem Gesetz ermöglichen möchte, wird dagegen allein wegen der fortlaufenden Schufa-Einträge und des anhaftenden Negativimages des Schuldners überwiegend eine Wunschvorstellung bleiben. Ebenso wenig sind positive volkswirtschaftliche Effekte zu erwarten. Ganz im Gegenteil: Wenn künftig ein Schuldenschnitt früher zu erreichen ist als die Abzahlung eines durchschnittlichen Konsumkredits, wird das insbesondere Handwerker und Dienstleistungen treffen.

Die Bundesregierung und der Bundestag sollten angesichts der zweifelhaften Effekte eines Schuldenschnitts nach drei Jahren von der geplanten Reform Abstand nehmen. Ansonsten müssen insbesondere Handwerksbetriebe künftig mit einer weiteren Verschlechterung der ohnehin schon schwierigen Zahlungsmoral rechnen. Gerade in Zeiten einer sich abschwächenden Konjunktur tragen derartige Maßnahmen zur Verschärfung der wirtschaftlichen Lage bei kleinen Betrieben bei.“