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Mindestlöhne Maler bis 30. April 2013 verlängert

Für das Maler-Lackiererhandwerk gelten nun Mindestlöhne bis zum 30. April 2013. Auf der Grundlage eines Tarifabschlusses hat das Bundesarbeitsministerium die 6. Rechtsverordnung über „zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" erlassen. Diese trat zum 1. Juni 2012 in Kraft.