Für das Maler-Lackiererhandwerk gelten nun Mindestlöhne bis zum 30. April 2013. Auf der Grundlage eines Tarifabschlusses hat das Bundesarbeitsministerium die 6. Rechtsverordnung über „zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" erlassen. Diese trat zum 1. Juni 2012 in Kraft.