Seit April 2008 gelten die neuen Mindestlöhne für Maler. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes (AEntG) die 4. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk erlassen und im Bundesanzeiger verkündet (BAnz. Nr. 48, Seite 1104 vom 28. März 2008). Die Beiträge der neuen Mindestlöhne Maler lauten, wie aus dem Schlichtungsspruch vom 9. September 2007 bereits bekannt: Die neue Mindestlohn-Rechtsprechung hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2009. Informationen dazu auch unter www.farbe.de/“MIndestlöhne Maler“