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Neuer Beschluss zu HBCD-haltigen Dämmstoffen

Seit Oktober 2016 gilt Polystyrol, dass das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall. Dies führte zu erheblichen Entsorgungsengpässen, weil viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Genehmigung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle nicht besitzen. Und in Anlagen mit Genehmigung führte es zum Teil zu erheblichen Kostensteigerungen bei der Entsorgung.

Nun wurde mit Beschluss des Bundesrates durch einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Polystyrol eine befristete Ausnahmeregelung für HBCD-haltiges Styropor geschaffen.

Der Bundesrat schiebt die Einstufung von HBCD-haltigen Styropor als Sondermüll bis Ende 2017 auf, sodass mit HBCD-versetzte Dämmstoffe bis 31. Dezember 2017 zunächst wieder als „normaler Müll“ gelten und in allen Verbrennungsanlagen zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden dürfen.