Für die Anmeldung eines Minijobbers müssen Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn einige Eckdaten klären. Zur Erleichterung haben die Minijob-Zentrale und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dafür einen Personalfragebogen erstellt. Dieser enthält nach Abfrage durch den Arbeitgeber alle notwendigen Daten des Arbeitnehmers und beschränkt sich auf die Daten, die tatsächlich auch erhoben werden dürfen.
Der Personalfragebogen wird Bestandteil der Lohnunterlagen und erfüllt die Nachweisfunktion für Betriebsprüfungen. Er kann für 450-Euro-Minijobber sowie für kurzfristig Beschäftigte eingesetzt werden. Erhoben werden:
- Persönliche Angaben (bspw. Rentenversicherungsnummer).
- Sozialversicherungsstatus bei Beschäftigungsbeginn.
ggf. Ausnahmeregelung bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (Schüler, Studenten, Rentner).
- Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Weitere Beschäftigungen.
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Natürlich ersetzt dieser Personalfragebogen nicht den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Minijobber.