„Vor einem Jahr haben die Ministerpräsidenten die Diskussion über eine Beitragssenkung für Kfz im gewerblichen Bereich auf dieses Jahr vertagt. Gerade beim betrieblichen Fuhrpark sind durch die Änderungen im Rundfunkbeitrag 2013 deutliche Mehrbelastungen für die Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes aufgetreten. Daher fordern wir die Ministerpräsidenten auf, diese Zusatzbelastungen nun aufgrund des entstandenen finanziellen Spielraums zu korrigieren“, so der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider.
Bei einem baugewerblichen Betrieb fielen vor 2013 fast keine gerätebezogenen Gebühren am Standort des Betriebes an, da die meisten Beschäftigten auf Baustellen arbeiten. Neben den Gebühren für allenfalls ein oder zwei Radios (ca. 70 bis 140 Euro) wurden nur Gebühren für die Autoradios fällig. Heute zahle derselbe Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten bereits für seine Betriebsstätte 420 Euro im Jahr, ein Betrieb mit über 50 Beschäftigten sogar 1.050 Euro. Hinzu kommen noch die Beiträge für die Fahrzeuge.
Schneider: „Für diese besonders betroffenen Betriebe (mit mehr als acht Beschäftigten) sollte zumindest ein Teil der Fahrzeuge aus der Bemessung des Rundfunkbeitrags herausgenommen werden. Das wäre nur gerecht. Der bauwirtschaftliche Mittelstand darf nicht schon wieder die Melkkuh der Nation sein.“